
Stand 12.03.2020 Hinweise und FAQ vom
Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
und der
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
vereint im
German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG)
zu spezifischen Risiken der COVID-19-Virusinfektio
Seit 1.1.2011 kann für Patientinnen der Gebietskrankenkasse (WGKK, NöGKK, etc) keine Wahlarztverrechnung mehr angeboten werden. Die Honorarnoten können daher nicht mehr bei der Gebietskrankenkasse eingereicht werden.
Für alle anderen Krankenkassen („kleine Kassen“, wie BVA, SVA; VA, KFA) bleibt die Wahlarztverrechnung weiterhin bestehen.
Ich bitte um Verständnis